top of page
1_20171018_173040_1.jpg

Feldermann´s Hütte

Im Jahr 1977 errichtete Hans Feldermann aus gegebenem Anlass ein Gebäude zur zeitweisen Unterbringung von Tieren. Der meist leerstehende Stall wurde zunächst in der eigenen Familie, später auch für jagdliche Treffen und Veranstaltungen im Rahmen der Ausbildung von Jagdgebrauchshunden genutzt.

Die besondere Atmosphäre dieses Ortes fand zunehmend Anhänger und entwickelte sich  in den vergangenen 40 Jahren zu einem beliebten Naherholungsziel.

20150822_101006.jpg
20190629_181032.jpg
2_20190821_214716.jpg
P1140872h.JPG
1_20181130_185250.jpg
aussen01.jpg

Die "Urhütte"

Seit ihrer Errichtung im Jahr 1977 hat sich "Feldermann's Hütte" bei Jung und Alt zu einem beliebten Naherholungstreffpunkt für vielfältige

Veranstaltungen entwickelt.

Das Ende einer Ära

Im Jahr 2000 brannte das Blockhaus nieder.

Grund dafür war die fahrlassige Verwendung einer Friteuse.

Dies war für uns ein Grund mehr, warum fritierte Speisen im Angebot unseres Hofcafés keinen Platz finden ...

Brand04.JPG
7 giebel.jpg

Der Wiederaufbau

Eigentlich sollte die Ära von "Feldermann's Hütte" hier enden, es zeigte sich jedoch, wie bedeutsam diese Einrichtung für den Kattenbusch, für Schulen, Kindergärten und Vereine, aber auch für Naherholungssuchende geworden war. 
 

Vor diesem Hintergrund fand im Jahr 2002 der Wiederaufbau statt.

Das vorläufige Ende

Im September 2020 erlies die Stadt Radevormwald eine Unterlassungsverfügung und untersagte hiermit die weitere Nutzung jeglicher Art, außer der als Stallung.

​Grund für diese Amtshandlung waren verschiedene Anzeigen eines Nachbarn. Es wurde Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Verfügung eingereicht.

ordnungsverfügung.jpg
1_20150813_152415.jpg

Feldermann's Hütte bleibt geschlossen!

Mittlerweile ist es amtlich: Feldermanns Hütte wird künftig nicht mehr wie

bisher genutzt werden können!

 

Im Rahmen eines vom Verwaltungsgericht Köln anberaumten Ortstermins ließ die Richterin keinen Zweifel daran, dass es gegen die von der Stadt Radevormwald erlassene Unterlassungsverfügung keine Chance auf Abwehr bestünde.

Das Blockhaus sei als Stallgebäude genehmigt und lediglich zu diesem Zwecke nutzbar. Hinsichtlich der in den vergangenen Jahrzehnten praktizierten Duldung der Stadtverwaltung bestünde keine Möglichkeit, diese wieder zu reaktivieren.

Sie regte uns als Kläger an, die Klage zurückzuziehen und richtete an den Vertreter der Stadtverwaltung den Vorschlag, doch noch einmal gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen.

 

Wir haben die Klage dann tatsächlich zurückgezogen, um die Endgültigkeit des aktuellen Zustandes nicht zu besiegeln. Ein erstes Gespräch mit Vertretern der Stadtverwaltung war hinsichtlicher konkreter Maßnahmen jedoch wenig erfolgversprechend.

 

Es ist wohl doch einfacher, Verbote auszusprechen, statt Möglichkeiten zu schaffen ...

bottom of page